Rechtsprechung
BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gurtaufroller" - unzulässige Erweiterung - keine zulässige Verallgemeinerung der Ursprungsoffenbarung - rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
- BGH, 13.12.2022 - X ZR 115/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.04.2018 - X ZR 63/16
Patentfähigkeit eines Patents mit der Bezeichnung "Gurtaufroller für …
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Die dagegen erhobene Berufung vor dem Bundesgerichtshof ist erfolglos geblieben (Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 63/16).Dazu schlägt das Streitpatent in der erteilten Fassung (Hauptantrag) einen Gurtaufroller vor, dessen Merkmale sich wie folgt gliedern lassen (die Gliederung orientiert sich am Urteil des X. Senats des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2018 - X ZR 63/16 Rn. 8):.
Im Urteil vom 24. April 2018 hat der X. Senat des Bundesgerichtshofs (Az.: X ZR 63/16, Rn. 10 bis 18) das fachmännische Verständnis verschiedener Merkmale des erteilten Anspruchs 1 des Streitpatents beschrieben.
a) Danach versteht der Fachmann die Merkmale 6 und 6a des erteilten Anspruchs 1 wie folgt (Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 63/16 Rn. 14 und 16):.
Zwar sieht der X. Senat bei der Diskussion des Standes der Technik einen Unterschied zwischen einem sich von der Gurtspule erstreckenden Fortsatz und einem sich vom Motor erstreckenden Fortsatz (Urteil vom 24. April 2018 - X ZR 63/16 Rn. 42 Satz 3).
- BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94
"Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach …
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Nachdem die Schutzdauer des Streitpatents abgelaufen ist, ist die Nichtigkeitsklage nur zulässig, soweit der Klägerin gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; st. Rspr.).Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente).
- BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09
Winkelmesseinrichtung
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
1.4 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Merkmal, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Streichung oder Ersetzung durch ein von der ursprünglichen Offenbarung gedecktes Merkmal zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen würde, im Patentanspruch verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Urteil vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urteil vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Nach der ständigen Rechtsprechung des X. Senats des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum Rn. 52 m. w. N.) ist für die Ursprungsoffenbarung des Gegenstands eines Patentanspruchs erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen - "unmittelbar und eindeutig" als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann. - BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01
Aufzeichnungsträger
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Nachdem die Schutzdauer des Streitpatents abgelaufen ist, ist die Nichtigkeitsklage nur zulässig, soweit der Klägerin gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - Tafelförmige Elemente; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - X ZR 188/01, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; st. Rspr.). - BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02
Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Insbesondere wäre es für die Beklagte nicht zumutbar gewesen, sich aus dem Stand zum neuen Vorbringen der Klägerin zu äußern, so dass eine Vertagung erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH GRUR 2004, 354, 355 - Crimpwerkzeug). - BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12
Tintenstrahldrucker
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
1.4 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Merkmal, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Streichung oder Ersetzung durch ein von der ursprünglichen Offenbarung gedecktes Merkmal zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen würde, im Patentanspruch verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Urteil vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urteil vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker). - BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09
Integrationselement
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
1.4 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Merkmal, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Streichung oder Ersetzung durch ein von der ursprünglichen Offenbarung gedecktes Merkmal zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen würde, im Patentanspruch verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Urteil vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urteil vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker). - BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98
Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer …
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
1.4 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Merkmal, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist und dessen Streichung oder Ersetzung durch ein von der ursprünglichen Offenbarung gedecktes Merkmal zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führen würde, im Patentanspruch verbleiben, wenn seine Einfügung zu einer Einschränkung gegenüber dem Inhalt der Anmeldung führt (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm; Urteil vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 - Integrationselement; Urteil vom 6. August 2013 - X ZB 2/12, GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker). - BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10
Windenergiekonverter
Auszug aus BPatG, 16.09.2020 - 6 Ni 22/19
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof ein Rechtsschutzinteresse zum Beispiel für den Fall bejaht, dass der Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zurücknimmt, einen Verzicht auf eventuelle Ansprüche aus dem Streitpatent aber ablehnt (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - Xa ZR 14/10, GRUR 2010, 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter). - BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18
Signalübertragungssystem
- BPatG, 14.04.2016 - 7 Ni 2/15
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gurtstraffer" - zum Verspätungseinwand